Nächste Termine  

Keine aktuellen Veranstaltungen.

   

Weblinks  

Hamburger SV


Bundesliga


HSV - Supporters Club


Likedeeler Cuxhaven bei Facebook


 

 

   
Fehler
  • Fehler beim Laden des Feeds
  • Fehler beim Laden des Feeds

Satzung

Likedeeler Cuxhaven - Satzung

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Fanclub trägt den Namen LIKEDEELER.

(2) Sitz ist Cuxhaven.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Der Gründungsvorstand hat zunächst interessierte, potentielle Neumitglieder eingeladen. Neben dieser Einladung, können von jedem Mitglied Vorschläge vorgebracht und mehrheitlich über die Aufnahme beschlossen werden. Es reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

(2) Mitglied kann grundsätzlich jeder werden der Fan vom HSV ist.

(3) Über die Neumitgliedschaft entscheidet der Vorstand/in Abstimmung die Fanclubmehrheit -siehe Abs. (1)

(4) Mitglieder können ausgeschlossen werden, - bei säumiger Zahlung des Mitgliedsbeitrags, - auf Antrag und bei Verstoß gegen Abs. (5)

(5) Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Fanclub zu schaden! Dieses beinhaltet die Verbreitung von rechts-/linksextremistischer Gesinnung, Material und Parolen und/oder die vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung von Gewalt. Zuwider-handlungen können den Ausschluss des betreffenden Mitglieds zur Folge. Gesetz des Falles wird der HSV von solchen Vorkommnissen dieses Mitglieds informiert, um unsere Distanzierung zu gewährleisten und den Fanclub zu schützen.

(6) Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand ausreichend. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet und verbleiben im Eigentum des Fanclubs.

§ 3 Beiträge

(1) Mitgliedsbeiträge sind sind mindestens vierteljährlich im Voraus an den Schatzmeister zu entrichten. Bei säumigen Zahlungen tritt § 2 (4) in Kraft.

(2) Die Mitgliedsbeiträge sind zunächst wie folgt festgesetzt - Kinder und Jugendliche (bis 17j.): mindestens 1,50 EUR monatlich - Alle anderen Mitglieder: mindestens 3,00 EUR monatlich

(3) Mitgliedsbeiträge werden für den Fanclub zu Touren, Veranstaltungen, Geschenken und/oder sonstigen Anlässen im Sinne des Fanclubs und deren Mitglieder verwendet werden.

§ 4 Treffen

(1) Treffen werden grundsätzlich zu offiziellen Spielen des HSV (Stadion, Clubheim) nach Wunsch und Möglichkeit angestrebt bzw angeboten. Dies soll die Gemeinschaft und den Sinn des Fanclubs vertiefen und fördern.

(2) Darüber hinaus wird einmal im Monat (jeden dritten Freitag im Monat) ein Fanclubtreffen im Clubheim außerhalb der Saison angeboten.

(3) Die Jahreshauptversammlung findet jährlich grundsätzlich an dem Freitag nach der Veröffentlichung des Spielplanes der folgenden Saison statt.

(4) Weitere Veranstaltungen bzw Treffen außer der Reihe werden rechtzeitig angekündigt und können von jedem Mitglied vorgeschlagen und ggf organisiert werden.

§ 5 Vorstand

(1) Der Vorstand muss aus Clubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Club aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus: 1. Dem ersten Vorsitzenden/Präsident 2. Dem zweiten Vorsitzenden/Vize-Präsident 3. Schatzmeister

(2) Der Vorstand wird alle zwei Jahre in der stattfindenden ordentlichen Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt (Einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder reicht aus).

(3) Der Vorstand vertritt den Fanclub in allen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.

(4) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fanclub nur mit Beschränkung auf das Clubvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.

(5) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.

(6) Der Vorstand oder Teile des Vorstands kann auf Antrag unter Begründung und vorliegender, festgestellter 2/3 Mehrheit sämtlicher Fanclubmitglieder auch in der Amtszeit abgewählt werden. Stimmberechtigt sind nur Vollzahler.

§ 6 Änderungen

(1) Satzungsänderungen können im Rahmen der Jahreshauptversammlung auf Antrag vorgenommen werden.

Cuxhaven, den 15.02.2011

Der Vorstand

   

HSV.de - News

   

Bundesliga.de - News

   

1. Bundesliga - Tabelle

   
© 2013 Likedeeler Cuxhaven - OFC des Hamburger SV seit dem 15.02.2011